Mitgliedschaft

Die dgfs unterscheidet gemäß Satzung zwischen folgenden Mitgliedschaften:

  • Ordentliche Mitglieder
  • Außerordentliche Mitglieder

Es müssen gemäß Satzung entsprechende Voraussetzungen und Kriterien für eine Mitgliedschaft bei der dgfs erfüllt sein.

Ein Aufnahmeantrag auf Mitgliedschaft kann bei der Geschäftsstelle der dgfs schriftlich eingereicht werden. Über die Aufnahme des Antrags entscheidet der Vorstand.

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